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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO
Sofern wir im Rahmen unserer Leistungen personenbezogene Daten verarbeiten, etwa bei der Administration von Servern, Datenbanken oder Anwendungen, die solche Daten enthalten, ist BLUEGEM Ihr Auftragsverarbeiter. Hier finden Sie die wesentlichen Regelungen unseres Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) im Überblick.
Den unterzeichneten AVV stellen wir für jeden Auftrag bereit. Fordern Sie ihn gern an unter hello@bluegem.sk. Diese Übersicht dient der Information und ersetzt nicht den unterzeichneten Vertrag.
1. Vertragsparteien und Rollen
Sie als Auftraggeber sind Verantwortlicher. BLUEGEM, Bratislava, Slowakei (EU), ist Auftragsverarbeiter und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in Ihrem Auftrag.
2. Gegenstand und Dauer
Der AVV regelt die Verarbeitung, die zur Erbringung der im Hauptvertrag bzw. in der Beauftragung vereinbarten Leistungen erforderlich ist, etwa Linux- und Datenbankadministration, Migration, Entwicklung oder KI-Integration. Er gilt für die gesamte Dauer, in der BLUEGEM auf Grundlage dieses Vertrags personenbezogene Daten für Sie verarbeitet.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
Typische Verarbeitungsvorgänge sind Zugriff, Speicherung, Strukturierung, Kopie, Migration, Sicherung, Wiederherstellung und Löschung von Daten in Ihren Systemen, ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.
4. Art der Daten und Kreis der Betroffenen
Diese werden je Auftrag in einer Anlage festgelegt. In der Regel handelt es sich um Kontakt- und Identifikationsdaten Ihrer Beschäftigten, Kunden oder Lieferanten, Vertrags- und Transaktionsdaten sowie technische Daten wie Protokolleinträge. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeiten wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
5. Pflichten von BLUEGEM als Auftragsverarbeiter
- Weisungsgebundenheit: Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung und weisen Sie darauf hin, wenn eine Weisung aus unserer Sicht gegen Datenschutzrecht verstößt.
- Vertraulichkeit: Alle Personen mit Zugriff sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO): dem Risiko angemessene Maßnahmen, unter anderem Zugriff über Konten und Schlüssel, die Sie kontrollieren, minimale Berechtigungen, Transportverschlüsselung, Mehr-Faktor-Authentifizierung, soweit verfügbar, Protokollierung administrativer Tätigkeiten, geprüfte Datensicherungen, zeitnahe Sicherheitsupdates und dokumentierte Änderungen. Die ausführliche TOM-Beschreibung ist Anlage des unterzeichneten AVV.
- Unterauftragsverarbeiter: nur mit Ihrer allgemeinen schriftlichen Genehmigung. Über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung informieren wir Sie vorab; Sie können widersprechen. Unterauftragsverarbeiter werden denselben Datenschutzpflichten unterworfen.
- Unterstützung: Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei Ihren Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO, einschließlich Datensicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen und Datenschutz-Folgenabschätzung.
- Datenschutzverletzungen: Wir informieren Sie unverzüglich, nachdem uns eine Verletzung bekannt geworden ist, und stellen die Angaben bereit, die Sie für Ihre Meldung nach Art. 33 DSGVO benötigen.
- Löschung und Rückgabe: Nach Abschluss der Leistungen löschen wir nach Ihrer Wahl alle personenbezogenen Daten oder geben sie zurück, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht, und bestätigen dies schriftlich.
- Kontrollrechte: Wir stellen alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung bereit und ermöglichen Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch Sie oder einen von Ihnen beauftragten Prüfer nach angemessener Vorankündigung.
6. Ort der Verarbeitung und Drittlandübermittlung
Wir arbeiten aus der Europäischen Union und nach Möglichkeit auf Infrastruktur, die Sie bereitstellen und kontrollieren. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur auf Ihre Weisung und nur mit geeigneten Garantien nach Kapitel V DSGVO, etwa einem Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln.
7. Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem Hauptvertrag, unbeschadet Art. 82 DSGVO.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Slowakischen Republik. Gerichtsstand ist die Slowakei, sofern im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart ist. Zwingende Bestimmungen der DSGVO haben Vorrang.
Wie diese Website personenbezogene Daten verarbeitet, lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.